eMail-Archivierung – jetzt wichtiger denn je

Seit dem Januar 2015 ist sie gültig – die GoBD

„Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz GoBD legen die Anforderungen der Finanzverwaltung in Sachen IT fest.

u.a ist in der GoBD geregelt, dass Rechnungen, die Sie per eMail erhalten und auch sonstige Mails, die Angeboten oder Handelsbriefen entsprechen revisionssicher archiviert werden müssen.

Die Übergangsfristen enden zum 1.1.2017

Sollten Sie noch keine eMail-Archivierung einsetzen sprechen Sie mit uns oder füllen Sie unser spezielles Formular dazu aus – zum Formular eMailarchivierung

…und ab 279.- Euro zzgl. Softwarewartung und MwSt. sind Sie dabei…

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